Eine mittels Einschreibens mit Rückschein versendete Betriebskostenabrechnung ist dem Mieter nicht zugegangen, wenn er die Sendung bei der Post nicht abholt. Der Zugang kann dann auch nicht fingiert werden. So entschied das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Az. 3 C 243/23).
Die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung stritten sich u. a. über den rechtzeitigen Zugang der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021. Die Vermieterin hatte dem Mieter die Abrechnung im Dezember 2022 mittels Einschreibens mit Rückschein zugesendet. Da der Mieter bei der Zustellung nicht anwesend war, wurde in seinem Briefkasten eine Benachrichtigung eingeworfen. Nachfolgend holte der Mieter die Sendung aber nicht von der Post ab.
Das Gericht entschied zu Gunsten des Mieters. Ihm sei die Betriebskostenabrechnung nicht zugegangen. Wenn der Vermieter die Zustellung der Abrechnung per Einschreiben veranlasse, ersetze der Einwurf der Benachrichtigung in den Mieterbriefkasten über die Niederlegung eines Schreibens bei der Post nicht den Zugang des Einschreibebriefes. Ein Zugang der Betriebskostenanrechnung – etwa nach Ablauf der Lagerfrist – könne nicht fingiert werden, wenn der Mieter die Einschreibesendung nicht abhole.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Friedhofstr. 6
79395 Neuenburg
Telefon:
07631/79420
Fax:
07631/794224
Mail:
info@steuerberater-schelb.de
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.