Wer das Deutschlandticket online kündigen möchte, muss dies direkt ohne Anmeldung auf der Seite des Anbieters erledigen können. Der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton dürfe auch in Fällen, in denen zum Abschluss des später zu kündigenden Vertrags generell ein Kundenkonto angelegt wird, nicht erst nach einem Log-in in dieses Kundenkonto zugänglich sein. So entschied das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 3 U 2214/23).
In dem Fall hatten Verbraucherschützer gegen ein bayerisches Nahverkehrsunternehmen geklagt. Diese vertrat die Auffassung, ein nur übers Kundenkonto erreichbarer Kündigungsbutton entspreche den gesetzlichen Anforderungen.
Die Oberlandesgericht gab jedoch den Verbraucherschützern Recht und verwies dabei auf den Wortlaut des Kündigungsbutton-Gesetzes (§ 312k Abs. 2 Satz 4 BGB). Dieses verlange, dass die Schaltflächen und die Bestätigungsseite „ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich“ sein müssen. Wer im Netz einen Vertrag abschließt, soll ihn dort auch schnell wieder kündigen können.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Friedhofstr. 6
79395 Neuenburg
Telefon:
07631/79420
Fax:
07631/794224
Mail:
info@steuerberater-schelb.de
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.