Infothek

Steuern / Umsatzsteuer 
Mittwoch, 09.10.2024

Bei Lieferung von Mieterstrom zum Vorsteuerabzug berechtigt

Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.

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Steuern / Grunderwerbsteuer 
Mittwoch, 09.10.2024

Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder kann Grunderwerbsteuer unterliegen

Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt.

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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 09.10.2024

Trotz fehlender Kündigung bei Verbleib eines Partners in Wohnung - Beendigung des Mietverhältnisses

Wenn ein Paar Mieter einer Wohnung ist, kann das Mietverhältnis trotz fehlender Kündigung gegenüber dem ausziehenden Partner beendet sein, wenn der in der Wohnung verbleibende Partner die Zustimmung zur Kündigung verweigert. Das Mietverhältnis ist in diesem Fall nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB beendet.

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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 09.10.2024

Schwarzgeldabrede bei Grundstückskauf: Unwirksamkeit nur, wenn Steuerhinterziehungsabsicht alleiniger Zweck des Vertrags ist

Wenn bei einem Grundstückskauf der Kaufpreis niedriger beurkundet wird als mündlich vereinbart, um Steuern zu hinterziehen, so führt dies regelmäßig nicht zur Unwirksamkeit des Grundstückskaufvertrags. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Steuerhinterziehungsabsicht alleiniger oder hauptsächlicher Zweck des Vertrags ist.

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Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 08.10.2024

Nach unentgeltlicher Betriebsübertragung können nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers entstehen

Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob ein Rechtsnachfolger auch nach dem Übertragungszeitpunkt bekannt gewordene Verbindlichkeiten im Rahmen des § 6 Abs. 3 EStG übernimmt, wenn laut Übertragungsvereinbarung “sämtliche Passiva” übergehen sollen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.