Termin für die Abgabe der letzten USt-Voranmeldungen für 2025 war der 10.01.2026. Nur bei Anwendung der Dauerfristverlängerung kann die letzte Voranmeldung für 2025 noch bis zum 10.02.2026 elektronisch übermittelt werden. Sobald die Voranmeldung das Finanzamt erreicht, erfolgt automationsgestützt eine Hochrechnung der insgesamt für 2025 gemeldeten Umsätze. Je nach Höhe der erklärten Umsätze ergeben sich aus dieser Hochrechnung verschiedene Folgen.
mehrWird ein GmbH-Anteilskaufvertrag zwar zivilrechtlich angefochten, aber wirtschaftlich nicht vollständig rückabgewickelt, bleibt der Anteilserwerb steuerlich wirksam.
mehrDas Verwaltungsgericht Mainz hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich ein nicht gegen Masern geimpftes Kind gegen ein Betretungsverbot für seine Kindertagesstätte wendete.
mehrDatenschutzbedenken stehen der Nutzung des Videos einer Auto-Kamera nicht entgegen, wenn neutrale Verkehrsvorgänge gezeigt werden und das Beweisinteresse zur Klärung der Haftung nach einem Verkehrsunfall überwiegt.
mehrMuss die Vorsteuer nach § 17 UStG berichtigt werden, wenn an Kunden ausgegebene Handelsgutschriften (Trade Credits) wegen Verjährung endgültig nicht eingelöst werden?
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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