Das bloße Vorhandensein von Nutzflächen führt nicht dazu, dass eine andere Nutzung als eine zu Wohnzwecken anzunehmen ist.
mehrEin Gerichtsvergleich, in dem steht, dass der Arbeitnehmer einen Zeugnisentwurf vorlegt und der Arbeitgeber nur aus „wichtigem Grund“ davon abweichen darf, ist vollstreckbar und kann grundsätzlich mit Zwangsgeld bewehrt sein.
mehrDas Landgericht Koblenz hatte sich damit auseinanderzusetzen, welche Maßstäbe insbesondere an den Standplatz eines Unfallfahrzeugs mit Elektromotor im Hinblick auf die Brandgefahr zu stellen sind und welche Standgebühr angemessen ist.
mehrDie Selbstbewirtschaftung wird in der Regel durch eine aktive land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit definiert, die eine regelmäßige und nachhaltige Nutzung des Grundstücks umfasst. Eine nur einmalige Nutzung im Jahr genügt nicht für eine schenkungsteuerliche Begünstigung.
mehrDie Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) begründet keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Nachsorge und medizinische Reha sind rechtlich getrennte Leistungsarten.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Friedhofstr. 6
79395 Neuenburg
Telefon:
07631/79420
Fax:
07631/794224
Mail:
info@steuerberater-schelb.de